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Confartigianato veröffentlicht Studie zur Steuerbürokratie

 | Zusätzlich zur Steuerlast lastet auf den Betrieben nicht weniger schwer der bürokratische Aufwand, der notwendig ist, um die Steuern zu bezahlen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Handwerkerdachverbandes Confartigianato. |
Demnach müssen die Betriebe in Italien im Schnitt 285 Stunden der 36 Arbeitstage im Jahr für die Erledigung der Steuerbürokratie aufwenden. Das bedeutet einen Schaden für das italienische Bruttoinlandsprodukt in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich, rechnet Confartigianato vor. Italien liegt damit weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Industrieländer. Gemessen am Schnitt derOSZE-Länder (186 Arbeitsstunden oder 23 Tage) müssen die Betriebe in Italien um 53,2 Prozent mehr Aufwand für die Steuerbürokratie betreiben. Zum Vergleich: Betriebe in Deutschland müssen laut der Studie 27,5 Arbeitstage aufwenden, Betriebe in Spanien und den USA 23,5 Arbeitstage, jene in Frankreich nur 16,5 Tage und in Großbritannien nur knapp 14 Tage. Damit gehört Italien zu den Ländernmit der höchsten Steuerbürokratie im OSZE-Vergleich, überholt nur von Japan, dessen Betriebe 41 Arbeitstage jährlich aufwenden müssen. Der Landesverband der Handwerker (LVH) fordert angesichts dieser Zahlen eine massive Vereinfachung der Steuergesetzgebung. „Die Betriebe müssen ihre Steuerverwaltung in einem vertretbaren Rahmen erledigen können“, sagt LVH-Präsident Gert Lanz. Ebenso sei eine Vereinfachung notwendig, um Fehler vermeiden zu helfen. „Die Betriebe und vielfach die Steuerberater selbst sind mit den ständigen Änderungen überfordert, was zu Fehlern und hohen Strafen führt. Zu einer guten Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Steueragentur gehört auch eine möglichst anwendbare Steuergesetzgebung“, fordert Lanz. Die Statistiker von Confartigianato sind noch weiter gegangen und haben die in den Jahren 2008 bis 2012 erlassenen Steuergesetze und -dekrete in Italien jeweils nach ihren bürokratischen Auswirkungen bewertet. Herausgekommen ist, dass zwei von drei Steuernormen den bürokratischen Aufwand für die Betriebe erhöhten. ImDetail bewirkten 6,4 Prozent der insgesamt 297 Steuernormen einen starken Anstieg der Steuerbürokratie, 14,5 Prozent einen mittelschweren Anstieg und 42,8 Prozent einen mäßigen Anstieg, während 25,3 Prozent der Normen zu keiner Veränderung führten und nur 11,1 Prozent der Normen eine Verringerung des bürokratischen Aufwands bewirkten. Insgesamt sind seit 2008 189 Normen in Kraft getreten, die die Steuerbürokratie in den italienischen Betrieben erhöhten; das sind eine Norm alle sieben Tage. Demgegenüber haben nur 33 Steuernormen zu einer Vereinfachung geführt, das heißt, dass auf eine Vereinfachungsnorm sechs Normen kamen, die den Bürokratieaufwand erhöhten. Quelle: Tageszeitung Dolomiten vom 2. März 2012, S. 22.
Mehr Informationen zur Studie unter www.confartigianato.it
Kampf der Bürokratie

 | Kampf der Zettelwirtschaft: Ganz Italien stöhnt über zu viel Bürokratie. Die Regierung Monti geht nun in die Offensive und will den Bürokratieapparat entschlacken: Bei Änderungen des Wohnortes und Führerschein-Erneuerungen soll es Vereinfachungen geben, auch auf Italiens Unternehmen warten Neuerungen. |
E-Government war lange ein Schlagwort, langsam wird es zur Realität: In Zukunft sollen Änderungen, die den Wohnort oder den Zivilstatuts betreffen, vom Bürger online kommuniziert werden bzw. notwendige Dokumente über das Internet angefordert werden können. Auch bei der Führerschein- und Ausweis-Erneuerung will die Regierung Monti ansetzen und diese vereinfachen. Das Schulsystem und die Universität sollen vollständig digitalisiert werden. Studenten sollen sich künftig auch per Internet an der Universität einschreiben können. Der Zugang zu Finanzierungen für Forschung und Entwicklung soll einfacher werden. Auch die Fürsorgeanstalt INPS soll Bürokratieabbau garantieren, heißt es im Dekret.
Das Maßnahmenpaket zur bürokratischen Vereinfachung wird heute 27. Jänner vom Ministerrat vorgestellt. Weniger Bürokratie fördere die Innovation und entlaste Unternehmen, die somit Ressourcen und Energien für Wachstum freisetzen können, lautet die Philosophie des neuen Dekrets der Regierung Monti. Das Paket aus 16 Kapiteln betrifft unter anderem die Bereiche Familien, Unternehmen, Beschäftigung, Landwirtschaft, öffentliche Aufträge, Forschung, Digitalisierung, Schule und Universität. „Der Grundbegriff der Reform ist, dass wir dort eingreifen müssen, wo komplizierte Prozeduren Probleme verursachen“, sagte der Minister für die öffentliche Verwaltung, Filippo Patroni Griffi. So soll es einfacher werden, den Führerschein oder den Ausweis zu erneuern.
Quelle: STOL, 27. Jänner 2012
Weniger Bürokratie spart mehr Geld
 | Mit der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserhebung (EEVE) kann viel Bürokratie und Zeit eingespart werden, sagt Landesrat Richard Theiner. Er stützt sich dabei auf eine Studie des EURAC-Instituts für Public Management. Das Institut hat die Bürokratiekosten vor und nach der Einführung der EEVE gemessen.
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Mehr dazu in diesem Artikel der Tageszeitung Dolomiten.
EURAC-Expertenrunde zum Bürokratieabbau: "Wirtschaftswachstum zum Nulltarif"

 | Landtagspräsident Dieter Steger weiß, wovon er spricht, war er doch über viele Jahre sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch als Manager in der Privatwirtschaft tätig. „In einem so großen Betrieb wie der Landesverwaltung muss nach Managementprinzipien gearbeitet werden“, resümierte Südtirols Landtagspräsident zur Eröffnung eines hochkarätigen Treffens von Experten an der EURAC am Freitag, 30. April.
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Dabei ging es um den vielzitierten und vor allem in Wahlzeiten immer wieder gerne bemühten „Bürokratieabbau“. Vorrangiges Ziel ist die Entlastung der Unternehmen von unnötigen bürokratischen Auflagen, die durch Informationspflichten gegenüber der öffentlichen Hand entstehen. Niemand stellt dabei die Sinnhaftigkeit von Umweltvorschriften (wie den Einbau von Rußfiltern) oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen in Frage. Vielmehr geht es darum, jene unzähligen Dokumente und Statistiken zu vereinfachen oder abzuschaffen, die immer wieder auszufüllen, allzu kompliziert oder einfach unnütz sind. Wie die bürokratische Belastung von Unternehmen objektiv gemessen und erfolgreich gesenkt werden kann, zeigen erste Erfahrungen aus Holland. Mittlerweile sind bereits zahlreiche Länder Europas dem holländischen Beispiel gefolgt. Die international anerkannte Methode zur Messung der Bürokratiekosten bei Unternehmen und Bürgern heißt „Standardkostenmodell“, kurz SKM, ist einfach handhabbar und erlaubt eine schnelle Kalkulation bestehender und neuer Gesetze auf deren Bürokratiebelastung. Deutschland konnte mit diesem Ansatz bereits erfolgreich nachweisen, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 15% gesenkt zu haben. Zukünftig wird verstärkt im Baurecht, bei den Steuererklärungen, den Förderungen für Existenzgründungen und für pflegebedürftige Kinder weitere Bürokratie abgebaut. Dass das Thema auch für Südtirol relevant ist, zeigen erste Testmessungen und das Anti-Krisen-Paket der Landesregierung, das eine Senkung der Bürokratiekosten um 20% vorsieht. Zudem hat das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) der Handelskammer Bozen erhoben, wie die Bürokratie vor allem kleine Betriebe belastet und jährlich mit 6.000 EURO beziffert. Das EURAC-Institut für Public Management hat derweil das Standardkostenmodell auf Südtirol angepasst und bereits im Vorjahr erste Testmessungen in der Wohnbauförderung durchgeführt. Diese bestätigen die internationalen Erfahrungen und zeigen sinnvolle Entlastungspotentiale auf. Ein Ansatz sind die sogenannten Eigenerklärungen durch die Bürger. Damit kann gelingen, was Deutschland bereits im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben hat: „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung als Wachstumsprogramm zum Nulltarif“, mit dem Vorsatz, das Potential gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise umfassend zu nutzen.
Informationsveranstaltung

 | "Bürokratiekosten messen mit dem Standardkostenmodell (SKM)", am 30. April 2010, 9.00 - 12.30 Uhr an der EURAC in Bozen (Seminarraum 7). |
Programm
Einleitung und Begrüßung Dr. Werner Stuflesser, Präsident EURAC research Dr. Dieter Steger, Präsident Südtiroler Landtag
Eingangsstatement Prof. Stefan Fisch, Rektor Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Die Bürokratiekostenmessung durch den Nationalen Normenkontrollrat in Deutschland - Stand und Perspektiven Dr. iur. Margrit Seckelmann, Geschäftsführerin Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer
Bürokratiebelastung der Südtiroler Unternehmen Dr. Urban Perkmann, Direktor Amt für Studien der Handelskammer Bozen
Ansätze zur Entbürokratisierung für Bürger und Unternehmen in Südtirol EURAC-Institut für Public Management
KAFFEEPAUSE INTEGRIERT
PP-Präsentationen der Referenten Seckelmann: Bürokratiekostenmessung durch den Nationalen Normenkontrollrat in Deutschland Perkmann: Bürokratiebelastung der Südtiroler Unternehmen Vigl: SKM in Südtirol Bernhart: Autocertificazione
Zielgruppe: Führungskräfte in Politik und Verwaltung und alle am Thema Interessierten, insbesondere Interessensvertreter der Südtiroler Wirtschaft und Sozialpartner
(Teilnahme kostenlos, Teilnehmerzahl begrenzt)
Kontakt und weitere Informationen: EURAC-Institut für Public Management (Dr. Josef Bernhart) Tel.: 0471 - 055410 josef.bernhart@eurac.edu
Wir weisen darauf hin, dass am Vortag, dem 29.04.10, die renommierte Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften (DHV) Speyer sowie das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (FOEV) Speyer zusammen mit der Europäischen Akademie Bozen eine Kooperationsvereinbarung abschließen werden. Die feierliche Unterzeichnung des Kooperationsabkommens findet ab 14 Uhr in der EURAC statt. Einladung zur Unterzeichnung des Kooperationsabkommens
Wirkungskontrolle von Gesetzen

 | Auf Einladung der EURAC hat Frau Dr. iur. Margrit Seckelmann, M. A., Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer am 15. Oktober 2009 einen Gastvortrag zum Thema "Wirkungskontrolle von Gesetzen: Methoden und rechtliche Rahmenbedingungen" gehalten. |
Beeinflusst durch neue, insbesondere aus den Vereinigten Staaten rezipierte Methoden der Verwaltungssteuerung, werden in jüngerer Zeit zunehmend Gesetze zeitlich befristet oder mit einer Pflicht zu einer einmaligen oder turnusmäßigen Wirkungsüberprüfung versehen. Im Zeichen der Deregulierung sollen Gesetze auf die notwendigsten Regelungen beschränkt und von zusätzlichen "Lasten" befreit werden. Diese Einführung "lernenden" Gesetzesrechts, das in Form von Befristungen oder sogenannten "Evaluationsklauseln" im Regelfall in die Übergangs- und Schlußbestimmungen von Gesetzen aufgenommen wird, setzt die (Weiter-) Entwicklung von Methoden zur Wirkungskontrolle von Gesetzen voraus. Hierzu haben sich bestimmte Verfahren (etwa die Anhörung von mit der Anwendung des Gesetzes befassten Behörden und/oder Verbänden) und zunehmend auch wissenschaftliche Methoden der Wirkungsüberprüfung herausgebildet, etwa die retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung oder das Standardkostenmodell (SKM) sowie andere Evaluationsmethoden. Im Vortrag wurden unterschiedliche Verfahren zur Gewinnung der hierzu notwendigen Informationen vorgestellt und unter Bezug auf ihre rechtlichen Rahmenbedingungen (vor allem am Beispiel des deutschen Rechts) analysiert.
Der Vortrag von Frau Dr. iur. Margrit Seckelmann fand im Rahmen ihres Forschungsaufenthaltes an der EURAC in Bozen statt.
Erste Maßnahmen zum Bürokratieabbau gesetzt

.jpg) | Die im Maßnahmenpaket zur Belebung der Wirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen definierten Schritte zum Bürokratieabbau nehmen konkrete Formen an. So wurde in einem Beschluss auf Antrag von Landesrat Theiner entschieden, in 18 Fällen die bisher geltende Pflicht zur Vorlage ärztlicher Zeugnisse abzuschaffen. |
Die Liste reicht von der Gesundheitsbescheinigung für Apotheker über die so genannte Arbeitseignung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst oder jene zur Führung von Dampfkesseln und die Verwendung von Giftgasen bis hin zur Vorlage von ärztlichen Zeugnissen für den Verkauf von Monopolwaren, das Antreten des Zivildiensts oder des Amts eines Friedensrichters. Ebenfalls wegfallen wird der Gesundheitsausweis für Haushaltspersonal oder die Arbeitseignung für die Aufnahme von Lehrpersonal und jene der Skilehrer sowie der Sanitätsausweis für Friseure. Abgeschafft wurde schließlich der Sanitätsausweis für all jene, die mit der Herstellung, Verabreichung oder Verarbeitung von Lebensmitteln beschäftigt sind. "Diese Zeugnisse wurden abgeschafft, weil sie überflüssig und veraltet sind und nicht mehr auf wissenschaftlichen, medizinischen Erkenntnissen beruhen", erklärt Theiner. Südtirol sei dabei nicht die erste Region, die diese Pflicht abschaffe, sondern folge vielmehr dem Beispiel anderer Regionen, wie etwa der Lombardei, Liguriens oder Friauls aber auch dem Beispiel des Trentino. "Mit der Abschaffung wird Bürokratie abgebaut und die Bürger sparen Geld", so der Landesrat. Schließlich hätten die Bürger bis dato Jahr für Jahr 180.000 Euro für ärztliche Zeugnisse bezahlt. Die Abschaffung tritt mit 1. Juni in Kraft.
Eine weitere Maßnahme zum Bürokratieabbau betrifft die Bagatelleingriffe, also jene geringfügigen baulichen Eingriffe, für die keinerlei Baugenehmigung, sondern lediglich eine Genehmigung durch den Bürgermeister vorliegen muss. Die Liste dieser Bagatelleingriffe wurde wesentlich verlängert, sodass künftig auch der Einbau unterirdischer Wasserbehälter, die Beseitigung architektonischer Barrieren, das Anbringen von Sonnenkollektoren, der Einbau von Dachfenstern mit einer maximalen Fläche bis zu zehn Prozent des betroffenen Dachflügels und das Anbringen von Markisen oder die Errichtung von Holzlagern von den Vereinfachungen betroffen sind.
Das Paket zum Bürokratieabbau sieht auch eine Straffung des Iters bei Raumordnung und Landschaftsschutz, Grundbuch und Kataster aber auch bei der Zuweisung von Gewerbebauland vor. Dabei soll die Bürokratie insgesamt um 20 Prozent gesenkt werden. Auch hat die Landesregierung zur Beschleunigung des Prozederes bereits beschlossen, verstärkt auf Dekrete der Landesräte zu setzen und nicht alles mit Beschluss der Landesregierung zu entscheiden.
Quelle: Landespresseamt, 23. April und 4. Mai 2009
Entbürokratisierung mit dem Standardkostenmodell - Seminar an der EURAC

 | Am 20. März 2009 findet an der EURAC in Bozen ein Seminar zum Thema "Entbürokratisierung mit dem Standardkostenmodell (SKM)" statt. |
Das Standardkostenmodell (SKM) ermöglicht die Messung der Bürokratiekosten (Informations- und Berichtspflichten – wie Anträge, Formulare, Statistiken etc. –), die sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben und einen entsprechenden Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Dabei geht es nicht um die Inhalte der einzelnen Regelungen oder um politische Debatten zu ihrer Notwendigkeit, sondern um die Entlastung von Bürgern und Unternehmen durch die Reduzierung der bürokratischen Aufwendungen. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer für dieses Thema und zeigt auf, welche konkreten Erfahrungen und Ergebnisse in europäischen Nachbarländern mit dem SKM bereits erzielt wurden und welche Potenziale für Südtirol möglich sind.
Nutzen
• Verständnis zu Funktion und Inhalt des Standard-kostenmodells (SKM) • Einblicke in internationale Erfahrungen zur Bürokratiekostenmessung und -senkung • Überblick zum aktuellen Stand der Umsetzung von SKM in Südtirol • Möglichkeiten der SKM-Anwendung in konkreten Arbeitsbereichen
Inhalte
• Ursprung des Standardkostenmodells (SKM) und internationale Anwendungserfahrungen • Grundsätze des SKM • Varianten und Anwendungsmöglichkeiten des SKM • Definition und Erhebung der einzelnen Messparameter • Interpretation der Messergebnisse hinsichtlich des Optimierungspotenzials • Fallbeispiele
Zielgruppe Führungskräfte und Verantwortliche in Verwaltung, Politik, Verbänden und Non-Profit-Organisationen
Seminarsprache Deutsch
Seminarleitung Josef Bernhart josef.bernhart@eurac.edu
Information und Anmeldung Michaela Pirker education@eurac.edu Tel. +39 0471 055 441 Fax +39 0471 055 499
Dauer 1 Tag
Max. Teilnehmerzahl 15 Personen
Teilnahmegebühr 290 €
Veranstaltungsort EURAC, Bozen
Anmeldeformular
Seminarfolder Referenten Kurt Promberger Leiter des Lehr- und Forschungsbereichs für Verwaltungsmanagement, E-Government und Public Governance an der Universität Innsbruck und des Instituts für Public Management der EURAC Josef Bernhart stellv. Leiter des EURAC-Institutes für Public Management Sonja Vigl wissenschaftliche Mitarbeiterin am EURAC-Institut für Public Management
Bürokratieabbau: Arbeitsgruppe ernannt

 | Am 8. September hat die Südtiroler Landesregierung den Einsatz einer Arbeitsgruppe zur Koordination des Projektes zur Senkung der Bürokratiekosten beschlossen. Ziel ist es laut Finanzlandesrat 25 Prozent der Bürokratiekosten bei bestehenden Gesetzen zu senken. |
Bereits in vielen Ländern habe sich das hier nun anzuwendende Standardkostenmodell zur Reduzierung der Bürokratiekosten bewährt, innerhalb Italiens nehme Südtirol hingegen eine Vorreiterrolle ein, so der Finanzlandesrat.
Die Arbeitsgruppe, die sich aus acht Führungskräften der Landesverwaltung zusammensetzt, wird das Projekt koordinieren. Die Europäische Akademie misst in Zusammenarbeit mit dem auf diesem Gebiet international renommierten Unternehmen Rambøll Management anhand des Standardkostenmodells die effektiven Kosten für Unternehmen und Bürger. Zum einen sollen durch eine ex-ante-Messung die Bürokratiekosten bei den neuen Gesetzesvorhaben systematisch gemessen und niedrigstmöglich gehalten werden. Zum anderen soll ein Konzept für eine ex-post-Messung und Senkung der Bürokratiekosten bestehender Normen erarbeitet werden.
Die Arbeitsgruppe, der die Ressortdirektoren Ulrich Stofner und Albert Wurzer, die Abteilungsdirektoren Alfred Aberer, Renate von Guggenberg, Eros Magnago und Engelbert Schaller und die Amtsdirektorin Patrizia Nogler und der Koordinator Albert Plitzner angehören hat neben der Koordinierung des Projekts unter anderem zu entscheiden, wie und wo die Bürokratiekostenkontrollstelle bei der ex-ante-Messung eingesetzt wird.
Quelle: Landespresseamt, 8. September 2008
Beschluss der Landesregierung zur Ernennung der Arbeitsgruppe
Bürokratiekosten senken für Unternehmen und Bürger
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